Also ich hab mir jetzt mal diesen Bereich an der Eisenbahnbrücke ganz genau angeschaut. In allen Unterlagen des Nienburger Vereins, in der Gewässerordnung und in den speziellen Kartenbeschreibungen für Haupt- und Nebengewässer habe ich
keinen Hinweis gefunden, daß dieser Bereich für Vereinsangehörige nicht beangelt werden darf. Es steht nur geschrieben, daß dieser
Bereich für "Gastangler" gesperrt ist.
Es mag sein, daß ein Kontrolleur diese Aussage getätigt hat, jedoch hätte ich persönlich als direktes Vereinsmitglied auf diese Aussage keinen Wert gelegt, da nirgends schriftlich ein anderes Verbot festgeschrieben wurde. Und wenn es bei mir zu Problemen vor Ort gekommen, ich wäre bis zum Vorstand zur Klärung gegangen. Sagen kann man viel als Kontrolleur, jedoch muß dann auch wirklich eine Festlegung existieren.